Personal
Allgemeines
Die Personalreferate sind für die Besetzung aller richterlichen Stellen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit sowie der Stellen der Amts- und Staatsanwälte zuständig. Darüber hinaus obliegt ihnen die Besetzung der Notarstellen im badischen Amtsnotariat und der Stellen des gehobenen Dienstes im württembergischen Bezirksnotariat. In den Verantwortungsbereich der Personalreferate fallen außerdem alle grundsätzlichen Fragen im Zusammenhang mit den Personalangelegenheiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren, gehobenen, mittleren und einfachen Justizdienstes, der Angestellten und Arbeiter sowie der badischen und württembergischen Amts- bzw. Bezirksnotariate. Die Angelegenheiten des Personals der Justizvollzugsanstalten werden in einem gesondert hierfür eingerichteten Personalreferat in der Abteilung Justizvollzug bearbeitet.
Im Interesse der Sicherung eines hohen Qualitätsstandards der Justiz des Landes hat die Gewinnung kompetenter und motivierter Nachwuchskräfte auf allen Ebenen höchste Bedeutung. Auswahlentscheidungen im Rahmen von Bewerbungen um eine Neueinstellung in den Justizdienst haben deshalb für die Personalreferate einen hohen Stellenwert. Für eine Einstellung als Richter- oder Staatsanwalt werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber in Betracht gezogen, die in beiden juristischen Staatsexamen mit deutlich überdurchschnittlichen Ergebnissen überzeugt haben und darüber hinaus über hohe soziale Kompetenz verfügen.
Weitere Schwerpunkte in der Arbeit der Personalreferate sind die Besetzung der Berufs- und Disziplinargerichte, die Angelegenheiten der Gerichtshilfe, der ehrenamtlichen Richter sowie die Klärung dienstrechtlicher Fragen. Federführend organisiert und betreut werden zudem wichtige und zukunftsweisende Projekte im Bereich der Personalentwicklung und der Führungskräftefortbildung, im Zusammenhang mit der Reform des Notariats in Baden-Württemberg, der Einführung von Telearbeit oder mit der Neugestaltung der bundeseinheitlichen Systeme der Personalbedarfsberechnung (Projekt PEBB§Y).
Personalentwicklung und Führungskräftefortbildung
Wie die Justiz ihren gesellschaftlichen Auftrag erfüllt, hängt in erster Linie von der Sachkunde, der Motivation und dem Engagement ihrer Beschäftigten ab. Die Personalentwicklung gehört deshalb zu den Kernaufgaben modernen Justizmanagements. Ihr Ziel ist es, den Personaleinsatz zu optimieren, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Qualifikationen zu vermitteln, die sie künftig benötigen werden, und sie in ihrer individuellen beruflichen Entwicklung zu fördern. In diesem Kontext stehen die folgenden Einzelprojekte:
- Einführung des Jahresgesprächs
- Delegation von Führungsaufgaben
- Neuordnung der dienstlichen Beurteilung und Anforderungsprofile für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst
- Leitbild der Justiz
- Führungskräftefortbildung
Höherer Justizdienst
Über die Möglichkeiten für die Neueinstellung in den höheren Justizdienst bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Notariaten sowie über die Einstellung im höheren Dienst des Justizvollzugs informieren wir Sie hier.
Freie Planstellen für Richter oder Staatsanwälte der Besoldungsgruppe R 1, die unter der Rubrik "Service", "Stellenausschreibungen" - ausgeschrieben sind, stehen nicht für Neueinstellungen zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um Stellen, die in erster Linie für die planmäßige Anstellung von Richtern auf Probe in das Richterverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen sind. Bewerbungen um eine Übernahme in den Justizdienst auf solche Stellen versprechen daher keinen Erfolg.
Gehobener Dienst im Bereich des württembergischen Notariats
Das württembergische Bezirksnotariat ist eine spezifische Form des Amtsnotariats. Sie ist in Deutschland einzigartig und existiert in dieser Form fast ausschließlich im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart. Die Laufbahn der Bezirksnotare ist eine Laufbahn des gehobenen Dienstes mit einer speziellen fünfjährigen Berufsausbildung bei der Notarakademie.
Antrag auf Bewilligung von Elternzeit/Urlaub/Teilzeitbeschäftigung:
Falls Sie bereits als Beamter/Beamtin oder Richter/Richterin im Justizdienst tätig sind und Elternzeit, eine Beurlaubung oder Teilzeitbeschäftigung beantragen oder ändern wollen, verwenden Sie bitte folgenden Vordruck:
Antragsvordruck
