Gerichtshilfe
Inhalt:
Was ist die Hauptaufgabe von Gerichtshelfern?
Welche weiteren Aufgaben haben die Gerichtshelfer?
Übertragung der Aufgaben auf einen freien Träger
Welcher Gerichtshelfer ist zuständig?
Weitere Informationen
Was ist Gerichtshilfe?
Gerichtshelfer gehören - neben den Bewährungshelfern und den Sozialarbeitern in den Vollzugsanstalten - zu den Sozialarbeitern der Justiz. Gerichtshelfer werden während oder nach einem Strafverfahren im Auftrag einer Staatsanwaltschaft, eines Gerichts oder einer Gnadenbehörde tätig. Bei ihrer Tätigkeit sind sie stets auf die freiwillige Mitwirkung der betroffenen Personen angewiesen; Befugnisse zu Zwangseingriffen stehen ihnen nicht zu.
Was ist die Hauptaufgabe von Gerichtshelfern?
Der Schwerpunkt der Arbeit der Gerichtshelfer liegt im Ermittlungsverfahren. Bei ihrer Tätigkeit geht es allerdings nicht um die Aufklärung von Straftaten; das ist Aufgabe der Polizei. Die Gerichtshelfer erforschen vielmehr die Persönlichkeit erwachsener Beschuldigter, ihre Entwicklung und ihre Umwelt mit dem Ziel, die Umstände festzustellen, die für die Strafzumessung oder die Strafaussetzung zur Bewährung von Bedeutung sein können. Sie treffen Feststellungen über Ursachen und Beweggründe für das strafbare Verhalten und zeigen Einwirkungsmöglichkeiten und Wege für eine künftige geordnete Lebensführung der Beschuldigten auf.
Unter Umständen sind die Erkenntnisse der Gerichtshelfer aber auch schon während des Ermittlungsverfahrens hilfreich. So können sie z.B. für die Frage, ob ein psychiatrisches Gutachten eingeholt werden muss, wertvolle Hinweise geben.
Darüber hinaus wenden sich Gerichtshelfer auch den Opfern von Straftaten zu. Ihre Aufgabe besteht dann insbesondere darin, die Auswirkungen der Straftat auf die verletzte Person festzustellen. Auch dies kann für die Strafzumessung von erheblicher Bedeutung sein.
Im Mittelpunkt der Arbeit der Gerichtshilfe steht das Gespräch mit den Betroffenen und deren unmittelbaren Angehörigen. Die Gerichtshelfer sind dabei bemüht, mit der gebotenen Zurückhaltung vorzugehen. Ihre Erkenntnisse fassen sie in einem Bericht zusammen. Dieser wird der Staatsanwaltschaft und/oder dem zuständigen Gericht übersandt.
Die Gerichtshilfe bei den Staatsanwaltschaften kommt in der Regel nicht zum Einsatz, wenn der Beschuldigte bei Begehung der Tat das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. In diesem Fall werden die beschriebenen Aufgaben meist von speziellen Jugendgerichtshelfern bei den Jugendämtern wahrgenommen.
Welche weiteren Aufgaben haben Gerichtshelfer?
Zu den Aufgaben der Gerichtshelfer gehören ferner
die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs, wenn ein solcher von Staatsanwaltschaft oder Gericht als geeignete Maßnahme zur Beendigung des Strafverfahrens oder als Grundlage für eine milderes Urteil angesehen wird,
die Erstellung von Berichten zur Vorbereitung von Entscheidungen im Vollstreckungs- oder Gnadenverfahren.
Übertragung der Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf einen freien Träger
Ende 2003 hat die Landesregierung entschieden, die Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf einen freien Träger zu übertragen. Die landesweite Übertragung der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf einen freien Träger fand nach einem zweijährigen Pilotprojekt in den Landgerichtsbezirken Stuttgart und Tübingen sowie dem Amtsgerichtsbezirk Stuttgart zum 1. Januar 2007 statt.
Auf der Grundlage einer europaweiten Ausschreibung erhielt die NEUSTART gemeinnützige GmbH, ein Tochterunternehmen des Vereins NEUSTART in Österreich, den Zuschlag für zunächst zehn Jahre. Der Verein NEUSTART führt in Österreich seit über 50 Jahren sehr erfolgreich die Bewährungshilfe in freier Trägerschaft und verfügt sowohl im sozialarbeiterischen als auch im betriebswirtschaftlichen Bereich über großes Know-how.
Vorrangiges Ziel dieses Schrittes ist es, die seit Jahren dringend erforderlichen und von Mitarbeitern und externen Fachleuten schon lange geforderten Strukturreformen in der Bewährungs- und Gerichtshilfe effizient umzusetzen. Dazu gehören unter anderem die Einführung landesweit einheitlicher Qualitätsstandards und transparenter Qualitätssicherungssysteme, die Etablierung einer Fachaufsicht durch sozialarbeiterische Führungskräfte und der Einsatz moderner EDV.
Welcher Gerichtshelfer ist zuständig?
Die Zuständigkeit der Gerichtshelfer richtet sich grundsätzlich danach, welche Staatsanwaltschaft das Verfahren führt. Das ist meist die Staatsanwaltschaft, in deren Zuständigkeitsbereich die Straftat begangen wurde. Wohnen die betroffenen Personen nicht vor Ort, kann aber auch die Bewährungshilfe an deren Wohnsitz mit der Durchführung des Auftrags betraut werden.
Bisher waren die Gerichtshelfer organisatorisch den Staatsanwaltschaften zugeordnet. Als Folge der Übertragung der Bewährungshilfe in freie Trägerschaft sind die Sozialarbeiter jetzt in neu gegründeten Einrichtungen des Landes, welche durch den freien Träger betrieben werden, tätig. Damit wird einerseits die aus wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Gründen nötige Konzentration erreicht; zugleich wird sichergestellt, dass auch in den weniger dicht besiedelten Gebieten die Wege für Klienten und Kooperationspartner zumutbar sind. Bei der Wahl der konkreten Standorte wurde daher neben dem Probandenaufkommen stets auch auf den Sitz wichtiger Behörden, die Einwohnerzahl und die Verkehrsanbindung besondere Rücksicht genommen.
In den neuen Einrichtungen sind auch die bisher bei der Staatsanwaltschaft tätigen Gerichtshelfer untergebracht. Durch die fachliche Integration werden Bewährungs- und Gerichtshelfer zukünftig die Grundaufgaben beider Zweige erledigen.
Weitere Informationen
Nähere Informationen zu der NEUSTART gemeinnützige GmbH finden Sie unter:
http://www.neustart.org/DE/de/
