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Schlichten statt Richten

Allgemeines zum Schlichten

Was bedeutet schlichten ?

In Streitfällen steht Ihnen der Weg zu den staatlichen Gerichten offen. Es gibt aber Möglichkeiten, Konflikte auch ohne staatliche Gerichte zu lösen. Je nach Verfahrensweise und Rechtsgebiet werden sie mit unterschiedlichen Begriffen bezeichnet. Wir sprechen im Folgenden vereinfacht von "Schlichtung" bzw. "Schlichtungsverfahren" im Gegensatz zu den Verfahren vor staatlichen Gerichten sowie von "schlichten" bzw. "Schlichter" im Gegensatz zu "richten" bzw. "Richter".

Unter den Schlichtungsverfahren kann man unterscheiden:

Welche Vorteile eine Schlichtung gegenüber einem Verfahren vor staatlichen Gerichten haben kann, welche Punkte Sie bei Ihrer Entscheidung beachten sollten, wo eine Schlichtung ungeeignet ist und was sich hinter den einzelnen Verfahren verbirgt, können Sie im Folgenden erfahren.

Warum schlichten statt richten ?

Die staatlichen Gerichte gewähren Ihnen in Streitfällen Rechtsschutz. Manchmal kann es aber besser sein, zum Schlichter statt zum Richter zu gehen. Warum ?

  • Schlichten kann mehr Frieden schaffen als richten.

Bei einem Richterspruch unterliegt mindestens einer der Streitenden; bei einer Schlichtung können oft beide gewinnen. Das vermeidet künftige Konflikte.

  • Schlichten kann Konflikte umfassender lösen.

Der Richter betrachtet Ihren Fall regelmäßig aus rechtlicher Sicht. Die Konfliktursache liegt aber oft im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich. Wer dort ansetzt, kann den Konflikt "an der Wurzel" packen.

  • Schlichten können Fachleute, richten nur Juristen.

Richter sind Juristen. Dreht sich der Konflikt um komplexe technische oder wirtschaftliche Fragen, müssen sie Fachleute hinzuziehen. Das gilt beispielsweise bei Baumängeln oder ärztlichen Behandlungsfehlern. Als Schlichter können Sie dagegen von vornherein einen Fachmann der jeweiligen Branche wählen.

  • Schlichten kann Ihre Geheimnisse wahren.

Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich, Schlichtungsverfahren nicht. Dadurch können Ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse besser gewahrt werden.

  • Schlichten kann Zeit und Geld sparen.

Generell gilt: Wie lange ein Schlichtungsverfahren dauert und wieviel es kostet, hängt von den Parteien und ihren Vereinbarungen mit dem Schlichter ab. In jedem Fall kann eine einvernehmlich gefundene Lösung kann aber schneller umgesetzt werden und hilft einen langen Rechtsstreit über mehrere Instanzen zu vermeiden. Das spart Zeit und Geld.

Hier erfahren Sie, welche Punkte Sie beachten müssen, wenn Sie sich für eine Lösung Ihres Streitfalls ohne staatliche Gerichte entscheiden wollen.

 

Welche Punkte muss ich beachten ?

Bei der Entscheidung, ob Sie Ihren Streitfall ohne staatliche Gerichte lösen wollen, sollten Sie zunächst folgendes überlegen:

  • Wann muss ich zum Schlichter ?

In einigen Fällen ist ein Schlichtungsversuch zwingend vorgeschrieben, bevor Sie zu Gericht gehen können. Ob Ihr Streitfall dazu gehört, erfahren Sie hier.

  • Wann ist eine Schlichtung ungeeignet ?

Nicht alle Streitfälle eignen sich für eine Schlichtung gleichermaßen. In welchen Fällen eine Schlichtung eher nicht in Betracht gezogen werden sollte, erfahren Sie hier.

  • Wie finde ich das geeignete Verfahren ?

In den übrigen Fällen können Sie frei entscheiden, ob Sie die Vorteile des Schlichtens nutzen wollen. Hilfe bei der Auswahl des Verfahrens, das sich für Ihren Streitfall eignet, erhalten Sie hier.

  • Wenn ich schon bei Gericht bin ?

Ein Schlichtungsversuch kann auch dann noch Sinn machen, wenn Ihr Streitfall schon bei Gericht ist. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wann muss ich zum Schlichter ?

In einigen Fällen schreibt das Gesetz vor, dass Sie zunächst einen Schlichtungsversuch unternehmen müssen, bevor Sie sich an ein staatliches Gericht wenden können:

  • Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten ...

... müssen Sie in bestimmten Fällen einen Schlichtungsversuch im Rahmen des Verfahrens nach dem Schlichtungsgesetz durchführen, bevor Sie eine Klage vor dem Amtsgericht erheben können. Ob Ihr Streitfall darunter fällt, wie das Verfahren abläuft und welche Kosten entstehen, erfahren Sie hier.

  • Bei Ausbildungsstreitigkeiten ...

... über bestehende Ausbildungsverhältnisse müssen Ausbildende und Ausbilder vor der Erhebung der Klage beim Arbeitsgericht zunächst einen Schlichtungsausschuss anrufen. Dies gilt aber nur, wenn in dem betroffenen Bereich ein Schlichtungsausschuss gebildet wurde. Näheres dazu erfahren Sie hier  .

 

  • In strafrechtlichen Angelegenheiten ...

... müssen Sie als Verletzter oder Strafantragsberechtigter bei bestimmten Delikten zunächst ein Sühneverfahren durchführen, bevor Sie vor dem Strafrichter eine Privatklage gegen den Beschuldigten erheben können. Näheres darüber erfahren Sie hier.

Wann ist eine Schlichtung ungeeignet ?

Nicht alle Streitfälle sind für eine Schlichtung gleichermaßen geeignet. Entscheidend für den Erfolg der Schlichtung ist, dass beide Parteien sich darauf verständigen, auf diesem Weg nach einer Lösung des Streitfalls zu suchen. Eine Schlichtung ist deshalb regelmäßig ungeeignet, wenn ...

  • ... Ihr Gegner eine Einigung endgültig ablehnt.

Da sämtliche Schlichtungsverfahren letztlich auf Freiwilligkeit basieren macht eine Schlichtung keinen Sinn, wenn sich Ihr Gegner dem Verfahren ernsthaft und endgültig verweigert.

  • ... Ihr Gegner zahlungsunfähig ist.

Beruht der Streitfall nicht darauf, dass Ihr Gegner nicht zahlen will, sondern nur darauf, dass er nicht zahlen kann, dürfte eine Schlichtung nur ausnahmsweise Sinn machen. Das gilt etwa, wenn sie die Vereinbarung einer Ratenzahlung oder eine anderweitige Schuldenbereinigung zum Ziel hat.

  • ... der Streitfall auch Dritte berührt.

Da eine Einigung, die in der Schlichtung erreicht wird, nur zwischen denen wirkt, die daran teilgenommen haben, können Probleme auftreten, wenn der Streitfall auch Dritte berührt, die nicht in das Schlichtungsverfahren einbezogen werden.

Sollte Ihr Streitfall nach diesen Kriterien nicht per se für eine Schlichtung ungeeignet sein, können Sie hier Hilfe bei der Auswahl eines geeigneten Verfahren erhalten.

Wie finde ich das geeignete Verfahren ?

Sofern für Ihren Streitfall nicht besondere Schlichtungsverfahren wie das Verfahren nach dem Schlichtungsgesetz oder das Sühneverfahren zwingend vorgeschrieben sind und eine Schlichtung auch nicht ausnahmsweise ungeeignet ist, können Sie zwischen verschiedenen Schlichtungsverfahren wählen.

Gemeinsam ist allen Schlichtungsverfahren, dass sie nur durchgeführt werden können, wenn Sie sich mit Ihrem Gegner darauf verständigen. Eine solche Verständigung muss aber nicht unbedingt vor der Anrufung eines Schlichters erfolgen, sondern kann auch nachgeholt werden. Viele Schlichter werden schon auf Antrag einer Partei tätig und übernehmen die Kontaktaufnahme zum Gegner.

Je nach Art Ihres Streitfalles sind einzelne Verfahren für Sie besser oder schlechter geeignet. Eine Vorauswahl können Sie anhand folgender Kriterien treffen:

  • Verbindliche Entscheidung durch Dritte.

Sie möchten sich der verbindlichen Entscheidung eines Dritten unterwerfen und verzichten endgültig auf die Möglichkeit, ein staatliches Gericht anzurufen ? In diesem Fall kann zur Lösung Ihres Streitfalls ein Verfahren vor einem Schiedsgericht geeignet sein. Falls Gegenstand Ihres Streitfalles in erster Linie nicht rechtliche, sondern tatsächliche Fragen sind, kommt die Einholung eines Schiedsgutachtens in Betracht.

  • Drohende Verjährung oder Vollstreckung.

Falls Ihr Anspruch zu verjähren droht oder Sie darauf Wert legen, dass eine vor dem Schlichter erreichte Einigung wie ein gerichtlicher Vergleich vollstreckt werden kann, sollten Sie sich an eine staatlich anerkannte Gütestelle wenden.

  • Branchenspezifische Streitigkeiten.

Falls Gegenstand Ihres Streitfalles spezifische Fragen aus einer bestimmten Branche, etwa des Handwerks, des Kfz- oder Baugewerbes, des Handels oder des Bereichs Banken und Versicherungen sind, kann die Anrufung einer von einer Standesorganisation, einer Innung oder einem Berufsverband eingerichteten Schlichtungsstelle sinnvoll sein, die auf diesen Bereich spezialisiert ist.

  • Besondere Konfliktlösungstechnik.

Wenn Sie die Lösung Ihres Streitfalles mit Ihrem Gegner gemeinsam erarbeiten wollen oder wenn die Ursache Ihres Streitfalls nicht im rechtlichen Bereich liegt, sondern geschäftlicher oder sozialer Natur ist, kann sich die Durchführung einer Mediation empfehlen.

Wenn ich schon bei Gericht bin ?

Auch wenn Ihr Streitfall schon bei einem staatlichen Gericht anhängig ist, kann es Sinn machen, über eine Schlichtung nachzudenken.

Zwar ist auch das Gericht bemüht, eine gütliche Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Gegner zu erreichen. Kommt eine solche Einigung nicht zustande, muss es den Rechtsstreit aber durch Urteil oder Beschluss entscheiden. In bestimmten Fällen kann es deshalb hilfreich sein, dass zunächst ein Dritter versucht, den Streitfall zu schlichten.

In den Jahren 2000 und 2001 wurde am Amtsgericht Stuttgart und am Landgericht Stuttgart ein Modellversuch durchgeführt, bei dem in laufenden Gerichtsverfahren auf Anregung des Richters ein Schlichtungsversuch bei einem Mediator unternommen wurde. Mehr über diesen Modellversuch können Sie hier erfahren.

Falls Sie und Ihr Gegner zu einem Schlichtungsversuch bereit sind, kann das gerichtliche Verfahren vorübergehend zum Ruhen gebracht werden. Sie können dann ein für Sie geeignetes Schlichtungsverfahren aussuchen und durchführen. Informationen über geeignete Schlichtungsverfahren erhalten Sie hier.

Die einzelnen Verfahren und Ansprechpartner

Das Verfahren nach dem Schlichtungsgesetz.

Wann ist ein Schlichtungsversuch nötig ?

In bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten müssen Sie nach dem baden-württembergischen Schlichtungsgesetz einen Schlichtungsversuch unternehmen, bevor Sie Klage vor dem Amtsgericht erheben können.

Dies gilt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Es handelt sich um ...

... eine vermögensrechtliche Streitigkeit mit einem Streitwert bis zu 750 €,

... oder um eine Nachbarstreitigkeit,

... oder um einen Streit über Ehrverletzungen, die nicht in Presse, Rundfunk oder Fernsehen begangen wurden,

  • ... und alle die Parteien wohnen in demselben oder in benachbarten Landgerichtsbezirken in Baden-Württemberg.

Ein Schlichtungsversuch ist nicht nötig, wenn der Anspruch im Mahnverfahren geltend gemacht wird. Ausnahmen gelten auch für andere Fälle, insbesondere für Streitigkeiten in Familiensachen und Ansprüche, die im Urkundenprozess geltend gemacht werden.

Falls in Ihrem Streitfall ein Schlichtungsversuch erforderlich ist, können Sie sich hier über Alternativen informieren. Wie Sie den Schlichtungsversuch unternehmen, erfahren Sie hier.

Falls für Ihren Streitfall kein Schlichtungsversuch nach dem Schlichtungsgesetz erforderlich ist, können Sie das für Ihren Streitfall geeignete Verfahren frei wählen. Welches Verfahren geeignet ist, erfahren Sie hier .

Gibt es Alternativen ?

Anstelle des Schlichtungsversuchs im Verfahren nach dem Schlichtungsgesetz können Sie einen Einigungsversuch vor einer anerkannten Gütestelle, im Wege der Mediation oder vor einer Schlichtungsstelle unternehmen, falls Sie sich mit Ihrem Gegner darauf einigen. Für die Schlichtung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche aus der Begehung von Straftaten kommt auch eine Täter-Opfer-Ausgleichsstelle in Betracht.

Wie unternehme ich den Schlichtungsversuch ?

Zur Einleitung des Schlichtungsversuchs müssen Sie bei der Gütestelle des Amtsgerichts einen schriftlichen Antrag einreichen. Der Antrag muss die Namen und die ladungsfähigen Anschriften der Parteien, eine kurze Darstellung der Streitsache sowie den Gegenstand des Streits und Ihr Begehren enthalten. Anstelle des schriftlichen Antrags können sie auch eine entsprechende mündliche Erklärung zu Protokoll der Gütestelle abgeben. Zuständig ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz. Falls Sie sich mit Ihrem Gegner auf ein anderes Amtsgericht geeinigt haben, ist dieses zuständig.

Wie läuft der Schlichtungsversuch ab ?

Die Gütestelle des Amtsgerichts bestimmt einen Rechtsanwalt zur unparteiischen Schlichtungsperson. Dieser lädt Sie und Ihren Gegner zu einem Termin ein (Schlichtungsverhandlung), zu dem Sie beide persönlich erscheinen müssen. Die Schlichtungsperson versucht dort, gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Gegner eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Falls in der Schlichtungsverhandlung eine Einigung zu Stande kommt, wird sie in einem Protokoll festgehalten. Aus dem Protokoll kann wie aus einem vor Gericht geschlossenen Vergleich vollstreckt werden.

Falls Ihr Gegner der Schlichtungsverhandlung unentschuldigt fernbleibt oder eine Einigung nicht zu Stande kommt, wird dies in einer Bescheinigung vermerkt. Mit dieser können Sie anschließend Klage beim Amtsgericht erheben.

Welche Kosten kommen auf mich zu ?

Falls eine Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Gegner zu Stande kommt, ist darin zu regeln, wie die Kosten verteilt werden. Andernfalls wird bei einem eventuell folgenden Gerichtsverfahren auch über die Kosten des Schlichtungsverfahrens entschieden.

Zunächst sind die Kosten aber von Ihnen zu tragen. Bleibt Ihr Gegner der Schlichtungsverhandlung unentschuldigt fern, kann auch er zur Kostentragung herangezogen werden.

Je nach Ausgang des Verfahrens fallen folgende Gebühren an (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer):

  • € 130,00 wenn eine Einigung zu Stande kommt.
  • € 80,00 wenn das Verfahren nach Terminsbestimmung und Ladung ohne eine Schlichtungsverhandlung endet oder nur eine Partei erscheint.

Die Schlichtungsperson darf von Ihnen einen Vorschuss in Höhe von € 130,00 zuzüglich Mehrwertsteuer verlangen.

Wer Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, muss weder Gebühren noch Vorschuss bezahlen.

 

Das Verfahren bei Ausbildungsstreitigkeiten. 

 

Was ist zu beachten?

Bei bestimmten Streitigkeiten über bestehende Ausbildungsverhältnisse müssen Ausbildende und Auszubildende vor der Erhebung der Klage beim Arbeitsgericht zunächst einen Schlichtungsausschuss anrufen.

Was gilt in meinem Fall?

Dies gilt aber nur, wenn im betroffenen Bereich ein Schlichtungsausschuss gebildet wurde. Zuständig dafür sind im Bereich des Handwerks die jeweilige Innung, im Bereich der Gewerbebetriebe die Industrie- und Handelskammer und im Bereich der freien Berufe die jeweilige Berufskammer. Eine Auswahl der in Baden-Württemberg gebildeten Schlichtungsausschüsse finden Sie hier  . Sollte Ihr Bereich dort nicht genannt sein, ist nicht ausgeschlossen, dass dennoch ein Schlichtungsausschuss besteht. Sie sollten sich deshalb bei Ihrem Arbeitnehmervertreter erkundigen.

Wie läuft das Verfahren ab?

Soweit ein Schlichtungsausschuss gebildet wurde, ist er paritätisch mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern besetzt. Der Ausschuss hat die Parteien mündlich anzuhören. Kommt eine Einigung nicht zustande, trifft der Ausschuss eine Entscheidung. Wird diese nicht innerhalb einer Woche von beiden Parteien anerkannt, können beide Parteien innerhalb von zwei Wochen nach der ergangenen Entscheidung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Aus den vom Ausschuss getroffenen Entscheidungen und aus Vergleichen, die vor dem Schlichtungsausschuss geschlossen wurden, kann ähnlich wie aus einem gerichtlichen Urteil vollstreckt werden.

 

Das Sühneverfahren.

Was ist das Sühneverfahren?

Wird eine Straftat begangen, erhebt grundsätzlich die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Beschuldigten. Bei einigen Delikten können Sie aber selbst eine Privatklage vor dem Strafrichter erheben, wenn Sie durch die Straftat verletzt wurden oder wenn Sie aus anderem Grund zur Stellung eines Strafantrags befugt sind.

Bei folgenden Delikten ist eine Privatklage allerdings erst zulässig, nachdem ein Sühneversuch durchgeführt wurde:

  • Hausfriedensbruch,
  • Beleidigung,
  • Verletzung des Briefgeheimnisses,
  • Körperverletzung (§§ 223 und 229 Strafgesetzbuch),
  • Bedrohung,
  • Sachbeschädigung.

Der Sühneversuch ist nicht nötig, wenn Sie und der Beschuldigte nicht in derselben Gemeinde wohnen.

Wie läuft der Sühneversuch ab ?

Ist ein Sühneversuch nötig, müssen Sie bei der Vergleichsbehörde die Anberaumung eines Sühnetermins beantragen. Vergleichsbehörde ist in der Regel der Bürgermeister der Gemeinde, in der Sie und der Beschuldigte wohnen. Dieser kann aber einen Gemeindebediensteten oder eine andere Person damit beauftragen. Im Sühnetermin, zu dem Sie und der Beschuldigte auf Anordnung persönlich erscheinen müssen, wirkt die Vergleichsbehörde auf eine Aussöhnung hin.

Falls eine gütliche Einigung zu Stande kommt, wird ihr Wortlaut in eine Niederschrift aufgenommen.

Falls der Beschuldigte zum Sühnetermin nicht erscheint, oder der Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache im Sühnetermin scheitert, erhalten Sie eine Bescheinigung, mit der Sie anschließend Privatklage erheben können.

Welche Kosten kommen auf mich zu ?

Für die Durchführung des Sühneverfahrens werden Gebühren von 10 bis 50 Euro erhoben. Soweit sonstige Kosten anfallen, etwa Fahrtkosten oder Anwaltskosten, sollte im Rahmen der gütlichen Einigung eine Vereinbarung über die Kostentragung getroffen werden. Bei Scheitern des Sühneversuchs und Erhebung der Privatklage ist dort über die Kosten des Sühneversuchs mit zu entscheiden.

Das Verfahren vor Schiedsgerichten.

Was ist ein Schiedsgericht ?

Ein Schiedsgericht ist ein Gericht, das nicht vom Staat, sondern von Privatpersonen eingerichtet ist. Als privates Gericht kann es nur tätig werden, wenn Sie und Ihr Gegner sich ihm unterwerfen. Eine solche Unterwerfung erfolgt durch den Abschluss einer Schiedsvereinbarung.

Was ist eine Schiedsvereinbarung ?

Durch eine Schiedsvereinbarung können Sie und Ihr Gegner bestimmen, dass Ihr Streitfall nicht durch staatliche Gerichte, sondern durch ein Schiedsgericht entschieden werden soll. Beim Abschluss der Schiedsvereinbarung müssen Sie besondere Formvorschriften (§ 1031 Zivilprozessordnung) beachten. Durch die Schiedsvereinbarung wird der Weg zu den staatlichen Gerichten ausgeschlossen; die Entscheidung des Schiedsgerichts ist also verbindlich.

Wollen Sie nicht die gesamte Entscheidung Ihres Streitfalls einem Schiedsgericht überlassen, aber einzelne tatsächliche Fragen verbindlich durch private Dritte klären lassen, kommt die Einholung eines Schiedsgutachtens in Betracht.

Welche Besonderheiten gelten

beim Schiedsgericht ?

Auch im schiedsgerichtlichen Verfahren steht das Ziel einer gütlichen Einigung im Vordergrund. Scheitert eine Einigung, entscheidet das Schiedsgericht aber wie ein staatliches Gericht durch Schiedsspruch, der beide Parteien bindet. Anders als bei staatlichen Gerichten gibt es dagegen kein Rechtsmittel, die Entscheidung ist also endgültig.

Wie finde ich ein geeignetes Schiedsgericht ?

Es gibt zwei Arten von Schiedsgerichten: Das Gelegenheitsschiedsgericht (ad-hoc-Schiedsgericht) und das ständige Schiedsgericht (institutionelles Schiedsgericht). Das ständige Schiedsgericht wird von einem Träger organisiert und den Streitparteien bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Das Gelegenheitsschiedsgericht wird aus Anlass eines bestimmten Streitfalls gebildet, seine Besetzung wird regelmäßig durch die Streitparteien vereinbart.

Wie wird das Schiedsgericht angerufen ?

Haben Sie mit Ihrem Gegner eine Schiedsvereinbarung geschlossen, können Sie das schiedsgerichtliche Verfahren einleiten, indem Sie Ihrem Gegner den Antrag übermitteln, den Streitfall dem Schiedsgericht vorzulegen. Empfängt Ihr Gegner diesen Antrag, wird die Verjährung des Anspruchs, um den es geht, gehemmt. Falls Sie sich auf kein ständiges Schiedsgericht geeinigt haben, müssen anschließend die Schiedsrichter bestellt werden.

Wie läuft das Verfahren

vor dem Schiedsgericht ab ?

Das Verfahren bestimmt sich in der Regel nach der Schiedsordnung des Schiedsgerichts. Diese wird ergänzt durch die Zivilprozessordnung. Das Verfahren endet mit dem Schiedsspruch. Haben Sie sich mit Ihrem Gegner geeinigt, gibt der Schiedsspruch Ihre Einigung wieder, ansonsten entscheiden die Schiedsrichter. Aus dem Schiedsspruch können Sie wie aus dem Urteil eines staatlichen Gerichts die Zwangsvollstreckung betreiben. Das gilt aber erst, nachdem er durch ein staatliches Gericht für vollstreckbar erklärt wurde.

Welche Kosten kommen auf mich zu ?

Welche Kosten durch die Anrufung eines ständigen Schiedsgerichts entstehen, hängt von dessen jeweiligen Gebührensätzen ab. Bei Gelegenheitsschiedsgerichten kommt es auf die Vergütungsvereinbarung an, die Sie und Ihr Gegner mit den Schiedsrichtern treffen. Grundsätzlich fallen durch die Tätigkeit eines Schiedsgerichts aber nicht unerhebliche Kosten an, so dass dieses Verfahren nur bei hohen Streitwerten sinnvoll ist.

Wo erhalte ich weitere Informationen ?

Hier erhalten Sie Informationen über Organisationen, die Ihnen weitere Hinweise zum schiedsgerichtlichen Verfahren und zu ständigen Schiedsgerichten erteilen können.

Die Einholung von Schiedsgutachten.

Was ist ein Schiedsgutachten ?

Das Verfahren zur Einholung eines Schiedsgutachtens ähnelt dem Verfahren vor einem Schiedsgericht. Dort einigen sich die Streitparteien in der Schiedsvereinbarung darauf, ihren Streitfall insgesamt unter Ausschluss der staatlichen Gerichte durch ein privates Gericht, das Schiedsgericht, entscheiden zu lassen. Wollen Sie und Ihr Gegner dagegen nicht den gesamten Streitfall, sondern nur einzelne tatsächliche Fragen außerhalb der staatlichen Gerichte verbindlich klären lassen, können sie die Einholung eines Schiedsgutachtens vereinbaren (Schiedsgutachtenabrede). Eine solche Abrede kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie sich nur über tatsächliche Fragen streiten, die durch einen Sachverständigen geklärt werden können.

Wie läuft das Verfahren ab ?

Haben Sie mit Ihrem Gegner eine Schiedsgutachtenabrede getroffen, sollten Sie gemeinsam mit ihm einen Schiedsgutachter mit der Erstattung des Schiedsgutachtens beauftragen. Der Schiedsgutachter entscheidet in seinem Gutachten über die streitigen tatsächlichen Fragen. An seine Entscheidung ist grundsätzlich auch ein staatliches Gericht gebunden, dem Sie später Ihren Streitfall vortragen. Falls Sie sich nur über diejenigen tatsächlichen Fragen streiten, die Gegenstand des Schiedsgutachtens sind, wird der Streitfall aber im Zweifel mit der Erstattung des Schiedsgutachtens erledigt sein.

Welche Kosten kommen auf mich zu ?

Welche Kosten bei der Erstattung des Schiedsgutachtens anfallen, bestimmt sich nach der Vergütungsvereinbarung, die Sie und Ihr Gegner mit dem Schiedsgutachter treffen.

Das Verfahren vor anerkannten Gütestellen.

Was ist eine anerkannte Gütestelle ?

Anerkannte Gütestellen sind Personen oder Vereinigungen, die ...

  • ... die Gewähr für eine von den Parteien unabhängige, objektive und qualifizierte Schlichtung bieten,
  • ... die Schlichtung als dauerhafte Aufgabe betreiben,
  • ... und die nach einer Verfahrensordnung vorgehen, die in ihren wesentlichen Teilen dem Verfahren nach dem Schlichtungsgesetz entspricht.

Liegen diese Voraussetzungen vor, wird die Gütestelle auf Antrag vom Präsidenten des Landgerichts, in dem sie ihren Sitz hat, anerkannt. Bei den bislang in Baden-Württemberg anerkannten Gütestellen handelt es sich überwiegend um Rechtsanwälte oder um Zusammenschlüsse von Rechtsanwälten.

Welche Besonderheiten gelten bei anerkannten Gütestellen ?

Das Verfahren vor einer anerkannten Gütestelle weist zwei Besonderheiten auf:

  • Hemmung der Verjährung durch Güteantrag

Mit der Einreichung eines Antrags auf Durchführung des Verfahrens bei einer anerkannten Gütestelle können Sie die Verjährung des Anspruchs, um den es geht, hemmen. Dazu muss der Anspruch aber genau bezeichnet sein. Eine Verjährungshemmung tritt jedoch nur dann ein, wenn Sie den Einigungsversuch im Einvernehmen mit Ihrem Gegner unternehmen oder wenn der Antrag Ihrem Gegner auf Ihre Veranlassung hin demnächst bekannt gegeben wird.

  • Zwangsvollstreckung aus Gütestellenvergleich

Einigen Sie sich mit Ihrem Gegner vor einer anerkannten Gütestelle, können Sie aus der protokollierten Einigung die Zwangsvollstreckung betreiben wie aus einem vor Gericht geschlossenen Vergleich.

Wie läuft das Verfahren vor einer anerkannten Gütestelle ab ?

Im Gegensatz zum Schiedsgericht und zum Schiedsgutachter entscheidet die anerkannte Gütestelle Ihren Streitfall nicht, sondern versucht, durch Vermittlung zwischen Ihnen und Ihrem Gegner eine gütliche Einigung herbeizuführen.

Die Gütestelle wird regelmäßig nur tätig, wenn Ihr Gegner der Durchführung des Verfahrens zustimmt. Das heißt aber nicht, dass Sie schon den Güteantrag gemeinsam mit Ihren Gegner stellen müssen. Gütestellen werden häufig auf Antrag einer Partei tätig und übernehmen die Kontaktaufnahme mit dem Gegner. Im Einzelnen ist der Ablauf des Verfahrens vor anerkannten Gütestellen sehr unterschiedlich. Näheres dazu können Sie den Verzeichnissen der anerkannten Gütestellen entnehmen, zu denen Sie hier gelangen.

Welche Kosten kommen auf mich zu ?

Die Tätigkeit der Gütestelle ist in aller Regel kostenpflichtig, wobei häufig eine Vergütung nach Stundensätzen zu bezahlen ist. Grundlage dafür ist eine zwischen Ihnen, Ihrem Gegner und der Gütestelle abzuschließende Verfahrensvereinbarung. Zwischen den verschiedenen Gütestellen bestehen dabei große Unterschiede. Scheitert das Güteverfahren und wird anschließend Klage erhoben, wird dort mitentschieden, wer die Gebühren der anerkannten Gütestelle zu tragen hat. Einzelheiten zu den Kosten können Sie den Verzeichnissen der anerkannten Gütestellen entnehmen, zu denen Sie hier gelangen.

Wie finde ich eine anerkannte Gütestelle ?

Hier gelangen Sie zu den Verzeichnissen der anerkannten Gütestellen in den verschiedenen Landgerichtsbezirken Baden-Württembergs:

Näheres über die Einteilung der Landgerichtsbezirke in Baden-Württemberg erfahren Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Angaben zu den anerkannten Gütestellen auf Befragungen der jeweiligen Einrichtungen beruhen. Sie können im Einzelfall nicht mehr aktuell sein. Für die Angaben können wir deshalb keine Gewähr übernehmen. Sofern Sie sich für die Inanspruchnahme einer anerkannten Gütestelle interessieren, sollten Sie dort die aktuellen Verfahrens- und Kostenregelungen anfordern.

Das Verfahren vor Schlichtungsstellen.

Was ist eine Schlichtungsstelle ?

Eine Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung, die versucht, in Streitfällen eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Diese Einrichtungen werden vielfach als Schiedsstellen, Beschwerdestellen, Einigungsstellen, Ombudsleute oder Vermittlungsstellen bezeichnet. Im Folgenden werden diese Einrichtungen aus Vereinfachungsgründen unter dem Begriff "Schlichtungsstellen" zusammengefasst.

Welche Arten von Schlichtungsstellen gibt es ?

Viele Schlichtungsstellen werden von einem Träger als ständige Einrichtung organisiert und den Streitparteien bei Bedarf zur Verfügung gestellt (institutionelle Schlichtungsstellen). Träger dieser institutionellen Schlichtungsstellen sind beispielsweise Innungen und Handwerkskammern, Kammern der freien Berufe oder Industrie- und Handelskammern. Diese sind teilweise gesetzlich zur Einrichtung von Schlichtungsstellen verpflichtet. Eine Schlichtungsstelle kann aber auch aus Anlass eines einzelnen Streitfalls errichtet werden (ad-hoc-Schlichtungsstelle). Dabei kommen auch Einzelpersonen, wie etwa Mediatoren, als Schlichtungsstelle in Betracht.

Was ist das Besondere an Schlichtungsstellen ?

Trotz ihrer sehr unterschiedlichen Ausgestaltung und Bezeichnung ist zumindest den institutionellen Schlichtungsstellen gemein, dass sie sich oft mit Streitfällen aus besonderen Bereichen, insbesondere aus besonderen Branchen befassen. Diese Branchen stehen in der Regel mit dem Aufgabenbereich ihres Trägers in Zusammenhang. Die dort tätigen Schlichter verfügen deshalb meist über besondere Sachkunde in der jeweiligen Branche, die bei der Lösung Ihres Streitfalls von Nutzen sein kann. Bei vielen Schlichtungsstellen wird ein Streitfall gleichzeitig von mehreren Schlichtern bearbeitet, wobei neben einem Juristen auch ein Vertreter der jeweiligen Branche tätig wird.

Worin unterscheidet sich das Verfahren vor Schlichtungsstellen von anderen Verfahren ?

Anders als im Verfahren vor dem Schiedsgericht oder bei der Einholung eines Schiedsgutachtens wird Ihr Streitfall durch die Schlichtungsstelle nicht entschieden. Diese versucht vielmehr, wie eine anerkannte Gütestelle, durch Vermittlung zwischen Ihnen und Ihrem Gegner eine Einigung herbeizuführen. In Ausnahmefällen kann es aber sein, dass eine Partei an den Schlichterspruch gebunden ist. Das gilt beispielsweise für das Innungsmitglied bei einigen Innungs-Schlichtungsstellen oder falls sich die Parteien in einer Schlichtungsvereinbarung dem Schlichterspruch unterwerfen.

Das Verfahren vor einer Schlichtungsstelle und das Verfahren vor einer anerkannten Gütestelle bzw. das Verfahren der Mediation schließen sich nicht aus. Eine Schlichtungsstelle kann zugleich anerkannte Gütestelle sein oder die Vermittlung zwischen den Streitparteien in der Form der Mediation beitreiben.

Was ist bei der Anrufung einer Schlichtungsstelle zu beachten ?

Sofern eine Schlichtungsstelle nicht zugleich anerkannte Gütestelle ist, ist zu beachten, dass ...

  • ... ihre Anrufung keine Hemmung der Verjährung des Anspruchs bewirkt, um den es geht,
  • ... aus einer vor ihr getroffenen Einigung nicht wie aus einem gerichtlichen Vergleich die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Sind Sie und Ihr Gegner beide anwaltlich vertreten, kann eine Einigung aber als Anwaltsvergleich abgeschlossen und anschließend für vollstreckbar erklärt werden.

Wie läuft das Verfahren vor einer Schlichtungsstelle ab ?

Wie eine anerkannte Gütestelle wird eine Schlichtungsstelle in der Regel nur tätig, wenn Ihr Gegner der Schlichtung zustimmt. Wie bei den anerkannten Gütestellen heißt das aber nicht, dass Sie die Schlichtungsstelle gemeinsam mit Ihrem Gegner anrufen müssen. Viele Schlichtungsstellen werden schon auf Antrag einer Partei tätig und übernehmen die Kontaktaufnahme mit dem Gegner.

Die meisten Schlichtungsstellen setzen voraus, dass Sie und Ihr Gegner in einer mit der Schlichtungsstelle abzuschließenden Schlichtungsvereinbarung deren Schlichtungsordnung anerkennen. Im Einzelnen ist der Ablauf des Verfahrens vor einer Schlichtungsstelle sehr unterschiedlich. Näheres können Sie den Verzeichnissen von institutionellen Schlichtungsstellen entnehmen, zu denen Sie hier gelangen.

Welche Kosten kommen auf mich zu ?

Schlichtungsstellen, die von Innungen oder Kammern der freien Berufe unterhalten werden, verlangen oftmals keine Gebühren. In anderen Fällen werden Gebühren erhoben, die sich entweder am Streitwert oder am Zeitaufwand der Schlichter orientieren. Grundlage dafür ist in der Regel die Schlichtungsvereinbarung. Ihre eigenen Kosten, die Kosten Ihres Rechtsanwalts sowie etwaige Kosten für die Einholung von Sachverständigengutachten müssen Sie stets selbst tragen. Im Einzelnen bestehen bei den verschiedenen Schlichtungsstellen große Unterschiede. Auch dazu können Sie Näheres den Verzeichnissen von institutionellen Schlichtungsstellen entnehmen, zu denen Sie hier gelangen.

Wie finde ich eine Schlichtungsstelle ?

Hier gelangen Sie zu Verzeichnissen von institutionellen Schlichtungsstellen. Zur besseren Übersicht sind die Verzeichnisse nach der Art der Streitigkeit, um die es geht, aufgeteilt:

Bürgerliches Recht, Miete und Nachbarrecht

Handels-, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht

Banken, Versicherungen und Berater

Handwerk und Dienstleistungen

Transport, Verkehr und Touristik

Medizin

Ausbildungsverhältnisse

Bitte beachten Sie, dass die in den Verzeichnissen eingestellten Schlichtungsstellen vom Justizministerium Baden-Württemberg keinem besonderen Anerkennungs- oder Prüfungsverfahren unterzogen wurden. Die Angaben beruhen auf Befragungen der jeweiligen Schlichtungsstellen und können im Einzelfall nicht mehr aktuell sein. Für die Angaben können wir deshalb keine Gewähr übernehmen. Sofern Sie sich für die Inanspruchnahme einer Schlichtungsstelle interessieren, sollten Sie dort die aktuellen Verfahrens- und Kostenregelungen anfordern.

Die Mediation.

Was ist Mediation?

Mediation ist eine Konfliktlösungstechnik, die besonders im anglo-amerikanischen Raum verbreitet ist. Wörtlich übersetzt bedeutet Mediation "Vermittlung". Dementsprechend versucht der Mediator als neutraler Dritter, zwischen den Streitparteien zu vermitteln. Dabei sollen aber in erster Linie die Streitparteien selbst eine Lösung erarbeiten. Die Aufgabe des Mediators besteht nur darin, ihnen auf diesem Weg zu helfen. Die rechtliche Beurteilung des Streitfalls steht nicht im Vordergrund. Statt dessen gilt es, zu ergründen, welche wirtschaftlichen oder sozialen Interessen den Streitfall verursacht haben und wodurch er verfestigt wurde. Ziel der Mediation ist es, eine für beide Seiten möglichst vorteilhafte Einigung zu finden, das sogenannte "win-win-Ergebnis".

Was unterscheidet die Mediation von anderen Verfahren?

Anders als im Verfahren vor dem Schiedsgericht oder bei der Einholung eines Schiedsgutachtens wird Ihr Streitfall vom Mediator nicht entschieden. Insofern gilt dasselbe wie in den Verfahren vor Schlichtungsstellen oder anerkannten Gütestellen. Diese Schlichtungsverfahren und das Verfahren der Mediation schließen sich aber nicht gegenseitig aus. Da es sich bei der Mediation um kein förmliches Verfahren, sondern um eine besondere Konfliktlösungstechnik handelt, können auch Schlichtungsstellen oder anerkannte Gütestellen Mediation betreiben.

Wie läuft die Mediation ab?

Da es sich bei der Mediation um eine Konfliktlösungstechnik handelt, bei der die Erarbeitung einer Lösung durch die Parteien selbst im Vordergrund steht, hängt der Ablauf einer Mediation sehr vom jeweiligen Einzelfall ab. Grundlage der Mediation ist aber regelmäßig eine zwischen Ihnen, Ihrem Gegner und dem Mediator abzuschließende Mediationsvereinbarung, in der die Grundlagen des Verfahrens geregelt werden. Die eigentliche Mediation beginnt danach mit der Feststellung der Konfliktfelder. Dies ist die Grundlage dafür, dass Sie und Ihr Gegner in einer weiteren Phase unter Mithilfe des Mediators Verständnis für die Sichtweise des jeweils anderen und die dahinter stehenden Interessen gewinnen. Sind die Interessen genau herausgearbeitet, wird in einer abschließenden Phase gemeinsam eine Lösungsmöglichkeit entwickelt, die in einer Abschlussvereinbarung festgehalten wird.

Welche Streitfälle sind besonders mediationsgeeignet?

In Deutschland ist die Mediation bislang vor allem bei familienrechtlichen Streitfällen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung verbreitet. Daneben findet die Mediation aber auch in Miet-, Nachbar- und Wohnungseigentumsstreitigkeiten, bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen oder innerhalb von Unternehmen, in Arbeitsverhältnissen, in Schule und Ausbildung sowie in Auseinandersetzungen zwischen Arzt und Patient Anwendung.

Was ist bei der Einschaltung eines Mediators zu beachten?

Sofern der Mediator nicht zugleich anerkannte Gütestelle ist, ist zu beachten, dass ...

  • ... seine Einschaltung keine Hemmung der Verjährung des Anspruchs bewirkt, um den es geht,
  • ... aus einer vor ihm getroffenen Abschlussvereinbarung nicht wie aus einem gerichtlichen Vergleich die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Sind Sie und Ihr Gegner beide anwaltlich vertreten, kann die Abschlussvereinbarung aber als Anwaltsvergleich abgeschlossen und anschließend für vollstreckbar erklärt werden.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Für die Tätigkeit des Mediators ist üblicherweise ein Stundenhonorar zu entrichten, das in der Mediationsvereinbarung geregelt wird. Oftmals wird eine zusätzliche Vergütung vorgesehen, wenn die Parteien eine Abschlussvereinbarung treffen. Die Höhe der Stundensätze unterscheidet sich je nach Mediator.

Wie finde ich einen geeigneten Mediator?

Als Mediatoren sind sowohl Rechtsanwälte mit entsprechender Zusatzausbildung als auch Angehörige psycho-sozialer Berufe tätig. Bei besonders gelagerten Streitfällen und im Hinblick auf die Beschränkungen des Rechtsberatungsgesetzes kann es sich empfehlen, dass die Mediation als Co-Mediation durch einen Rechtsanwalt und einen Psychologen oder Sozialpädagogen durchgeführt wird. Eine solche Co-Mediation hat sich unter anderem im Bereich der Familienmediation bewährt, ist aber regelmäßig mit erhöhten Kosten verbunden. Viele Organisationen, die sich der Förderung der Mediation widmen, bilden Mediatoren selbst aus und können Ihnen Mediatoren in Ihrer Nähe benennen. Ein Verzeichnis solcher Organisationen finden Sie hier.

Grenzüberschreitende Verbraucherstreitigkeiten.

In Zeiten des Internet und mobiler Bürger haben Streitfälle immer häufiger grenzüberschreitenden Charakter - etwa weil eine im EU-Ausland bestellte Ware nicht geliefert wurde, das Urlaubsmitbringsel sich zu Hause als defekt erweist oder die Fluggesellschaft, die die Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs verweigert, ihren Sitz im EU-Ausland hat.

In Fällen, in denen Sie als Verbraucher aus berechtigtem Grund nicht mit dem Produkt oder der Dienstleistung des Anbieters zufrieden sind, kann eine Schlichtung sinnvoll sein, um oft aufwändige Rechtshilfeverfahren zu vermeiden. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland – Kehl  hilft Ihnen immer dann weiter, wenn Sie mit ihren eigenen Bemühungen keinen Erfolg hatten, den Anbieter im EU-Ausland zum Einlenken zu bewegen. Es koordiniert Schlichtungsverfahren in der Europäischen Union und informiert Sie als Verbraucher über den Verlauf und die Besonderheiten solcher Verfahren.

Das EVZ Deutschland - Kehl wird gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und durch die Europäische Kommission und kooperiert im Netzwerk Europäischer Verbraucherzentren (ECC-Net), in dem neben den EU-Mitgliedstaaten auch Island und Norwegen vertreten sind.

In umgekehrter Richtung helfen die Juristen in Kehl Verbrauchern aus dem EU-Ausland bei Beschwerden und Rechtsstreitigkeiten mit Anbietern in Deutschland. Solche Fällt vermittelt das EVZ Deutschland - Kehl als Deutsche Verbindungsstelle für Schlichtung an Schlichtungsstellen in Deutschland bzw. direkt an die betreffenden Unternehmen, sofern es keine Schlichtungsstelle gibt.

Das EVZ Deutschland – Kehl als Deutsche Verbindungsstelle für Schlichtung...

  • hält auf seiner Internetseite www.euroinfo-kehl.com  unter „Kontakt“ das europäische Formblatt für Verbraucherbeschwerden bereit, das Sie ausgefüllt an das betreffende Unternehmen senden können, um selbst zu einer gütlichen Einigung zu kommen,

  • prüft, wenn das keinen Erfolg hatte, Ihren Fall, übersetzt den Sachverhalt ins Englische oder ggf. in die erforderliche Landessprache und übermittelt ihn zur weiteren Bearbeitung an das Europäische Verbraucherzentrum im Land des betreffenden Unternehmers,

  • unterrichtet Sie als Verbraucher über den Verlauf Ihrer Beschwerde bzw. den Ausgang des dadurch eingeleiteten Verfahrens,


  • überwacht Ergebnisse und Funktionsweisen von Schlichtungsverfahren.

Für die Leistungen des EVZ Deutschland - Kehl werden derzeit keine Kosten erhoben. Sie ereichen es wie folgt:

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland - Kehl

c/o EURO-INFO-Verbraucher e.V.

Rehfusplatz 11, 77694 Kehl

Tel. 07851-99148-0
Fax 07851-99148-11
e-mail info@euroinfo-kehl.com
internet http://www.euroinfo-kehl.com


Literaturempfehlungen

Hier gelangen Sie zu einem Verzeichnis, das Literaturempfehlungen zum Thema außergerichtliche Konfliktbeilegung enthält.