Allgemeiner Vollzugsdienst (AVD)
Aufgabenbeschreibung
Die Gewährleistung der inneren Sicherheit in unserem Land stellt eine zentrale staatliche Aufgabe dar. Hierzu leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug einen bedeutenden Beitrag. Als größte Berufsgruppe in den Justizvollzugsanstalten kommt dem allgemeinen Vollzugsdienst dabei eine tragende Rolle zu.
In den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Baden-Württemberg werden neben Jugendstrafen und Jugendarrest vor allem Freiheitsstrafen und Untersuchungshaft vollzogen. Die Freiheitsstrafe soll den Verurteilten befähigen, nach seiner Entlassung ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung zu führen, und gleichzeitig die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten schützen. Ziel der Untersuchungshaft ist es, ein ordnungsgemäßes Strafverfahren gegen einen Beschuldigten zu gewährleisten.
An diesen komplexen Aufgaben, die ganzen Einsatz, fachliches Können, Persönlichkeit und Engagement erfordern, arbeiten in den Justizvollzugsanstalten des Landes rund 2.500 Beamtinnen/Beamte des allgemeinen Vollzugsdienstes Hand in Hand mit Werkbeamtinnen und Werkbeamten, Lehrkräften, Psychologinnen und Psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und anderen Berufsgruppen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes betreuen und beaufsichtigen - in Zusammenarbeit mit anderen Diensten - die Gefangenen während der gesamten Haft. Hierzu gehört neben Sicherheitsaufgaben die Organisation des täglichen Zusammenlebens. In weiten Bereichen der Freizeitgestaltung der Gefangenen können Sie, z. B. als Sportübungsleiterinnen und -leiter, auch Ihre sonstigen Interessen einbringen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Ausbildung zum Krankenpfleger oder zur Krankenpflegerin und auch zum Rettungsassistenten bzw. zur Rettungsassistentin werden im vollzuglichen Gesundheitswesen eingesetzt.
Durch die Einbindung in das Entscheidungssystem der Anstalt tragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes auch für die gesamte Vollzugsgestaltung der Gefangenen Mitverantwortung. Sie erfüllen damit wesentliche Aufgaben des Strafvollzugsgesetzes.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Ansprechpartner für die Gefangenen und prägen die Atmosphäre der Anstalt. Fähigkeit zum Umgang mit Menschen - das ist die Grundvoraussetzung für den Beruf "hinter Gittern". Die Justizvollzugsbediensteten müssen Vorbild, Gesprächspartner und Bezugsperson der Gefangenen sein, positiv auf sie einwirken können und ihr Verantwortungsbewusstsein fördern.
Diese vielschichtigen Aufgaben, die hier nicht alle aufgezählt werden können, lassen die Tätigkeit im Justizvollzug nie langweilig werden.
Wenn Sie einen verantwortungsvollen Beruf, eine Aufgabe in einem für unsere Gesellschaft wichtigen Umfeld und den täglichen Umgang und die Kommunikation mit Menschen suchen, könnte eine Tätigkeit im Justizvollzug gerade das Richtige für Sie sein.
Ausbildung
Der Tätigkeit im allgemeinen Vollzugsdienst geht eine zweijährige Ausbildung voraus. Das Land Baden-Württemberg hat in Stuttgart eine Schule für Justizvollzugsbedienstete eingerichtet, in der alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes, zu dem auch der allgemeine Vollzugsdienst gehört, ausgebildet werden.
Die theoretische Ausbildung ist in einen Einführungs- und einen Abschlusslehrgang aufgeteilt. Hinzu kommt die praktische Ausbildung in der Justizvollzugsanstalt. Abschluss der Ausbildung ist die Laufbahnprüfung.
Die Ausbildung umfasst folgende Schwerpunkte:
- Vollzugspraxis
- Rechtliche Grundlagen
- Psychologie, Soziale Kompetenz
- Kriminologie
- Allgemeinwissen, Staatsbürgerkunde
- Sport, Selbstverteidigung und Waffenkunde
Laufbahnbeschreibung
Mit der Einstellung werden Sie zur Obersekretäranwärterin/zum Obersekretäranwärter ernannt. Den zweijährigen Vorbereitungsdienst absolvieren Sie damit im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die bestandene Laufbahnprüfung ist die Voraussetzung zur Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Obersekretärin/Obersekretär im Justizvollzugsdienst (Besoldungsgruppe A 7).
Die Probezeit dauert in der Regel drei Jahre und kann bei guten Leistungen abgekürzt werden. Wenn die Probezeit erfolgreich absolviert ist, erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit. Abhängig von Leistung und Stellenlage gibt es folgende Beförderungsmöglichkeiten:
- Hauptsekretär/in im JVD (Besoldungsgruppe A 8)
- Amtsinspektor/in (Besoldungsgruppe A 9)
- Amtsinspektor/in mit Amtszulage (Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage)
und in herausgehobener Funktion insbesondere als Vollzugsdienstleiter/in einer Justizvollzugsanstalt:
- Oberinspekor/in im JVD (Besoldungsgruppe A 10)
- Amtmann/-frau im JVD (Besoldungsgruppe A 11)
Bewerbungsverfahren
Bewerben können Sie sich bei der Justizvollzugsanstalt des Landes Baden-Württemberg, bei der Sie tätig werden möchten. Die Justizvollzugsanstalten entscheiden über die Einstellung. Bitte richten Sie deshalb Fragen an die jeweilige Justizvollzugsanstalt. Sie können sich gerne auch bei den Justizvollzugsanstalten vor Ort informieren.
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind grundsätzlich:
- Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 31 Jahre
- Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Realschulabschluss
- Persönliche Eignung für die Berufung in das Beamtenverhältnis, u.a. Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 GG (Ausnahmen möglich), Verfassungstreue
- Körperliche Fitness, guter Gesundheitszustand
Fügen Sie einer schriftlichen Bewerbung bitte folgende Unterlagen bei:
- Handgeschriebener ausführlicher Lebenslauf
- Schulabschlusszeugnisse, Zeugnisse und Nachweise über Ausbildungszeiten seit der letzten Schulentlassung sowie Zeugnisse über Beschäftigungen der letzten 5 Jahre
- Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Abschrift)
- 2 Passbilder
Besoldung
Mit Beginn Ihrer Ausbildung stehen Sie als Beamtin/Beamter auf der Gehaltsliste des Landes.
Ihre Anwärterbezüge richten sich nach Alter und Familienstand. Sie erhalten z.B. als
- 23-jährige/r Ledige/r im ersten Jahr ca. 985,- Euro
- 27-jährige/r Verheiratete/r bei abgeschlossener Berufsausbildung im zweiten Jahr ca. 1.720,- Euro
Weiter erhalten Sie die im im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen, z. B. Beihilfe, Unfallfürsorge usw. Wenn Sie zu unüblichen oder ungünstigen Zeiten Dienst haben, wird dies selbstverständlich zusätzlich honoriert, z. B. mit Zulagen für Nachtarbeit und Sonderurlaub.
Ausgebildete Beamte erhalten folgende Bruttogehälter:
- Obersekretär/in im JVD, Erfahrungsstufe 1, verh., 1 Kind: 2.500,- Euro
- Hauptsekretär/in im JVD, Erfahrungsstufe 5, verh., 2 Kinder: 3.000,- Euro
- Amtsinspektor/in, Erfahrungsstufe 10, verh., 2 Kinder: 3.550,- Euro
Die aufgeführten Gehaltsbeträge sind Richtwerte mit Stand März 2012 und hängen z.B. von der Anzahl der geleisteten Nachtdienste ab. Genaue Bruttogehälter und den genauen Umfang der gewährten Sozialleistungen nennt Ihnen die Justizvollzugsanstalt Ihrer Wahl gern.
