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Kinderland Baden-Württemberg


Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Kinder und Familien sind der entscheidende Faktor einer zukunfts- und werteorientierten Politik. Daher haben der Ministerpräsident und die Regierung des Landes Baden-Württemberg im Jahr 2005 das Programm „Kinderland Baden-Württemberg“ ins Leben gerufen.

„Kinderland Baden-Württemberg“ steht für einen ganzheitlichen Ansatz, der sich am Lebenslauf eines Kindes orientiert. Das „Kinderland“ verbindet daher ministeriumsübergreifend sämtliche Politikfelder, begegnet der demografischen Herausforderung und orientiert sich an den Bedürfnissen und Möglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und Eltern in Baden-Württemberg.

Unsere Schwerpunkte beim „Kinderland Baden-Württemberg“ sind folgende Themen: Projekt Elternkonsens (Cochemer Praxis), Projekt Kinderschutz und Einrichtung von Kindertagesstätten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz. Auf diese wollen wir im Folgenden näher eingehen. Daneben gibt es zahlreiche weitere Programme, die dem Kinderland Baden-Württemberg zu gute kommen, beispielsweise die „Anonyme Geburt“, die Mutter-Kind Abteilung in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd oder kinderfreundliche Zeugen- und Vernehmungszimmer.

1. Projekt Elternkonsens

Im Rahmen dieses Projektes wird der Kinderschutz bei gerichtlichen Sorge- und Umgangsrechtsverfahren gefördert. Diese Problematik betrifft eine Vielzahl von Kindern, nachdem im Jahr 2008 in Baden-Württemberg allein rund 19.600 minderjährige Kinder die Scheidung ihrer Eltern erlebt haben. Dabei sind die Kinder, deren nicht miteinander verheiratete Eltern sich getrennt haben, noch nicht einmal erfasst.

Bei der Trennung entsteht zwischen den Eltern häufig Streit über das Sorgerecht bzw. das Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder. Dabei besteht leider die Gefahr, dass Eltern ihre Konflikte auf Kosten der Kinder austragen. Hier ist es wichtig, Eltern an ihre gemeinsame Verantwortung für ihre Kinder zu erinnern und ihnen bei Bedarf Hilfen zur einvernehmlichen Regelung des Umgangs- und Sorgerechts an die Hand zu geben.

Durch die Beschleunigung und Versachlichung des Verfahrens im Rahmen des Projektes Elternkonsens kann in vielen Sorge- und Umgangsrechtsverfahren eine nachhaltige Lösung zum Wohle der Kinder gefunden werden, die beide Eltern akzeptieren und auch in die Tat umsetzen.

Nähere Informationen finden Sie hier.


2. Projekt Kinderschutz

Kinder haben ein Recht darauf, vor Vernachlässigung und Misshandlung geschützt zu werden. Pflege, Erziehung und Schutz der Kinder sind vorrangig Aufgaben der Eltern. Wenn Eltern dieser Erziehungsverantwortung aber nicht nachkommen können oder wollen, ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln oder sie nicht ausreichend vor Gefahren durch Dritte schützen, muss der Staat eingreifen und die zur Abwendung der Gefährdung erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Der Schutz der Kinder obliegt vielen staatlichen Stellen, insbesondere der Jugendhilfe, der Justiz, der Polizei, den Schulen und den Gesundheitsbehörden. Die Aufgaben, Kompetenzen, Handlungsmöglichkeiten und Herangehensweisen dieser Institutionen unterscheiden sich deutlich voneinander. Das Ziel aller Institutionen aber ist das Gleiche: Eine optimale Förderung und ein größtmöglicher Schutz der Kinder. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn alle beteiligten Berufsgruppen an einem Strang ziehen. Eine wesentliche Voraussetzung für einen effektiven Kinderschutz ist es deshalb, dass die beteiligten Institutionen vor Ort Hand in Hand zusammenarbeiten und ihre jeweiligen Aufgaben im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft wahrnehmen. Hierfür ist es notwendig, die Aufgaben, Möglichkeiten und Arbeitsweisen der anderen Institutionen sowohl zu kennen als auch anzuerkennen und auf regionaler Ebene Strukturen für die Zusammenarbeit mit anderen Stellen zu entwickeln.

Das Justizministerium unterstützt die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Kinderschutz sowohl auf regionaler als auch auf überregionaler Ebene nachdrücklich. Aus diesem Grund hat das Justizministerium auch eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit in Fragen des Kinderschutzes einberufen. An der Arbeitsgruppe sind neben dem Justizministerium das Innenministerium, das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, das Ministerium für Arbeit und Soziales und der Kommunalverband für Jugend und Soziales (Landesjugendamt) beteiligt.

Das Justizministerium hat gemeinsam mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg sowie dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg am 8. Februar 2010 einen interdisziplinären Fachtag Kinderschutz zum Thema „Blick hinter die Kulissen - Handlungsoptionen und Rahmenbedingungen im Kinderschutz“ organisiert, an dem etwa 80 Personen - Familienrichter und Jugendamtsmitarbeiter - teilgenommen haben.

Am 28. Februar 2011 ist gemeinsam mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales und dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren erneut ein interdisziplinärer Fachtag Kinderschutz, diesmal zum Thema „Einschätzung von Kindeswohlgefährdung - Handlungsoptionen von Jugendamt und Familiengericht“, für insgesamt 80 Teilnehmer geplant.

Diese Veranstaltungen dienen dazu, Einblicke in die unterschiedlichen Aufgabenbereiche der Familienrichter auf der einen und der Jugendamtsmitarbeiter auf der anderen Seite zu gewinnen, die unterschiedlichen Handlungsoptionen und -beschränkungen aufzuzeigen und so eventuell bestehende Vorbehalte abzubauen.

Weitere Informationen zum Projekt Kinderschutz finden Sie hier.


3. Einrichtung von Kindertagesstätten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz

In den Räumlichkeiten der ehemaligen Bewährungshilfe in der Alexanderstraße 93 in Stuttgart entsteht eine Kindertageseinrichtung "Kinderländle" mit 45 Vollzeitplätzen, davon 35 Krippenplätzen für Kinder von sechs Monaten bis 3 Jahren und zehn Kindergartenplätzen für Kinder ab 3 Jahren. Vorgesehen ist die Einrichtung von drei reinen Kita-Gruppen à zehn Kindern bis 3 Jahren sowie einer gemischten Gruppe. Die Plätze sollen vorrangig den Beschäftigten der Justiz Baden-Württembergs (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Notariate, Justizvollzug und Justizministerium) sowie des Wirtschaftsministeriums, im Übrigen den Kindern anderer Landesbediensteter zur Verfügung stehen. Außerdem stehen jeweils drei Belegplätze den Kindern von Angehörigen des Finanz- und des Staatsministeriums zu.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Kindertagesstätte in der Pfleghofstraße 2 in Tübingen wird von einem privaten Verein, dem „Kindergruppen Pfleghof e.V.“, Tübingen, betrieben. Die bereits bestehende Gruppe der Einrichtung umfasst acht Halbtagesplätze für Kinder von 1-3 Jahren. Mit Abschluss des Pilotprojekts stehen insgesamt 20 Plätze zur Verfügung – davon zehn Halbtagesplätze und zehn Ganztagesplätze. Die bestehende Kita-Gruppe ist etwa zur Hälfte mit Kindern von Landesbediensteten besetzt. Künftig sollen die Kita-Plätze vorrangig Kindern von Landesbediensteten zur Verfügung stehen.