Kurzbeschreibung: Der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat den Klagen der Stadt Rheinstetten und einer als Umweltvereinigung anerkannten Bürgerinitiative gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Karlsruhe für den Bau und Betrieb des Hochwasserschutzprojekts „Retentionsraum Bellenkopf/Rappenwört“ vom 23. Dezember 2020 im Anschluss an die mehrtägige mündliche Verhandlung im September und November 2023 mit Urteilen vom 28. November 2023 teilweise stattgegeben. Der 3. Senat hat festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar ist. Im Übrigen hat er die Klagen abgewiesen (vgl. Pressemitteilung vom 1. Dezember 2023). Damit können die vom VGH festgestellten Rechtsfehler in einem ergänzenden Verfahren geheilt werden. Die vollständigen sehr umfangreichen Urteilsgründe liegen nun vor.